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Vorzeitige Kündigung eines befristeten Projektarbeitsverhältnisses zu einer Universität wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
#1
Das ist - zugegeben - ein etwas speziellerer Fall.


Die Eckdaten dazu:

Ein auf drei Jahre für ein Projekt, das von der EU finanziert wurde, befristetes Arbeitsverhältnis eines Projektmitarbeiters einer Universität.

Der Kollektivvertrag (§ 20) hat "Vorstellungen" darüber, unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig zu kündigen.

Der Arbeitnehmer wurde nach nicht einmal einem Jahr durch ein Komitee aus dem Projekt bugsiert, weil er sich weigerte, das vorgeschriebene Laborbuch zu führen.

Wer sich mit Arbeitsrecht bzw. Lohnverrechnung für Universitäten befasst, für den ist dieser vom OGH entschiedene Fall mit Sicherheit sehr wichtig.

Diesen Beitrag finden Sie in der Ausgabe Nr. 14/2024 der WIKU Personal aktuell (Anfang September 2024) und schon heute mit Ihrem Premium-Passwort hier:

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