30.09.2024, 16:01
Quelle: DGservice Nr. 3/September 2024
Interessant sind dabei nun folgende Hinweis betreffend das Sonderwochengeld:
1. die Übermittlung einer Arbeits- und Entgeltsbestätigung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich ist (offenbar erfolgt die Ermittlung der Berechnungsbasis über die relevanten mBGM)
2. Es ist mit Beginn des Sonderwochengeldzeitraumes (also per erstem Tag dieses Leistungsbezuges) eine Anmeldung vorzunehmen, die allerdings nur betreffend die "Betriebliche Vorsorge" relevant ist UND
3. Im Zusammenhang mit dem letzten Tag des Sonderwochengeldes hat eine Abmeldung "Karenz nach MSchG/VKG" zu erfolgen.
4. Den Bezug des Sonderwochengeldes erfahren Sie durch die Versicherte.
Aus Punkt 4 wird ersichtlich, dass die Einführung von "Ho" nach "Ruck" erfolgte und dass es hier möglicherweise Informationsbeschaffungsprobleme für die Praxis geben könnte.
Man darf nicht vergessen, dass ein derartiger Zeitraum, so er die ursprüngliche Mutterschaftskarenz unterbricht, ja auch das Urlaubswachstum wieder ankurbelt.
Wir werden uns bemühen, hier eine Datenübermittlung über "KSB-ONLINE" an den Dienstgeber zu erreichen. Mal abwarten, ob das auch klappen wird.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Interessant sind dabei nun folgende Hinweis betreffend das Sonderwochengeld:
1. die Übermittlung einer Arbeits- und Entgeltsbestätigung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich ist (offenbar erfolgt die Ermittlung der Berechnungsbasis über die relevanten mBGM)
2. Es ist mit Beginn des Sonderwochengeldzeitraumes (also per erstem Tag dieses Leistungsbezuges) eine Anmeldung vorzunehmen, die allerdings nur betreffend die "Betriebliche Vorsorge" relevant ist UND
3. Im Zusammenhang mit dem letzten Tag des Sonderwochengeldes hat eine Abmeldung "Karenz nach MSchG/VKG" zu erfolgen.
4. Den Bezug des Sonderwochengeldes erfahren Sie durch die Versicherte.
Aus Punkt 4 wird ersichtlich, dass die Einführung von "Ho" nach "Ruck" erfolgte und dass es hier möglicherweise Informationsbeschaffungsprobleme für die Praxis geben könnte.
Man darf nicht vergessen, dass ein derartiger Zeitraum, so er die ursprüngliche Mutterschaftskarenz unterbricht, ja auch das Urlaubswachstum wieder ankurbelt.
Wir werden uns bemühen, hier eine Datenübermittlung über "KSB-ONLINE" an den Dienstgeber zu erreichen. Mal abwarten, ob das auch klappen wird.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal