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Hochwasserschutz
#1
Mahlzeit!

Weiß jemand ob es vielleicht möglich wäre die Ausgaben für Hochwasserschutz bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen?

danke Bernadette
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#2
Das BMF hat ja eine umfassende Information zu diesem tragischen Ereignis herausgebracht.

Auf Seite 8 dieser Information beginnt dann der Informationsfluss betreffend die Möglichkeit der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 EStG 1988:

Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
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