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KV Maler Sonderzahlungen
#1
Question 
Liebe Forumsteilnehmer,
 
ich bitte euch um Unterstützung, da ich bei der Berechnung des UZ und WR beim KV Maler etwas überfordert bin.

Der Arbeitnehmer ist im November des VJ eingetreten. Er war bis April 2024 zu 35h (Stundenlohn EUR 14,68)  beschäftigt und ab Mai (Stundenlohn EUR 15,84) nur mehr zu 25h. Im Mai war auch die KV Erhöhung.
Für den UZ habe ich folgendes berechnet:
15,84 (Istlohn) x 3,27 : 39 = 1,328 x 1443 (Jahresstundenanzahl teilbar durch 39) = 1916,48
Berechnung Jahresstundenanzahl:  (1.1.-30.4. (17Wo à 35h = 595) + 1.5. – 31.12. (35 Wo à 25h = 875)) sind insgesamt 1470 h – teilbarer Wert 1443
 
Und genau gleich müsste ich jetzt auch die WR berechnen, liege ich hier richtig?

Was wäre wenn der DN bspw die Stunden im Oktober wieder auf 39h erhöht? Müsste ich hier die UZ nochmals neu rechnen und den restlichen Betrag mit den richtigen Jahresstunden im November oder Dezember nachzahlen bzw wenn er auf 20h senkt, abziehen?

Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Katrin
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#2
Wenn während dieses Zeitraumes jeweils keine Überstunden erbracht und bezahlt wurden, so sehe ich die Berechnungen als korrekt an.

Für den Fall, dass sich die Stundenzahl nach der Auszahlung noch einmal ändern sollte (bis zum Ende des KJ), so sehe ich  - in beide Richtungen - eine Neuberechnung.
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#3
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort!!!!
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