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Liebe Kollegen, wird das steuerfreie Wochengeld im vertikalen Verlustausgleich berücksichtigt?
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Kurz geantwortet: Nein.
Die Antwort steckt eigentlich schon in der Fragestellung: Es handelt sich um "steuerfreies" Wochengeld (§ 3 Abs. 1 Ziff. 4 lit. a = steuerfreier Bezug). Wenn ein Betrag von der Einkommensteuer befreit ist, kann jener nicht herangezogen werden, um als Bemessung für die Einkommensteuer zu dienen und um gegebenenfalls Verluste auszugleichen.
Beste Grüße