12.11.2019, 13:16
Wir haben einen Klienten - GmbH - mit einem negativen Eigenkapital.
Im Gegenzug gibt es ein Darlehen des Gesellschafters - höher als das negative Eigenkapital.
Kann man dieses Darlehen - zumindest zum Teil - umqualifzieren, sodaß man es unter Eigenkapital ausweisen kann?
Z.B. als freie Rücklage?
Dann hätte der Klient bei der Bank eine bessere Bonität.
Weitere Frage: Unter welchen Umständen kann man dann diese "freie Rücklage" später wieder auflösen und an
den Gesellschafter zurückzahlen?
Danke für Ihren Tipp.
Noch einen schönen Tag.
Im Gegenzug gibt es ein Darlehen des Gesellschafters - höher als das negative Eigenkapital.
Kann man dieses Darlehen - zumindest zum Teil - umqualifzieren, sodaß man es unter Eigenkapital ausweisen kann?
Z.B. als freie Rücklage?
Dann hätte der Klient bei der Bank eine bessere Bonität.
Weitere Frage: Unter welchen Umständen kann man dann diese "freie Rücklage" später wieder auflösen und an
den Gesellschafter zurückzahlen?
Danke für Ihren Tipp.
Noch einen schönen Tag.