Gestern, 15:50
Hallo liebes Forum!
Ich stehe vermutlich gerade auf der Leitung - vielleicht kann mir wer "runter" helfen ;-)
Ein vom AG in 2024 gekündigter Mitarbeiter tritt mit 31.03.2025 aus.
Verbrauch vom Resturlaub vor der Freistellung ist vereinbart.
Ist für diesen MA eine Jubiläumsgeldrückstellung in 2024 zu bilden?
Ist für diesen MA eine Urlaubsrückstellung in 2024 zu bilden?
Danke vorab!
Beste Grüße
Enibas
Ich stehe vermutlich gerade auf der Leitung - vielleicht kann mir wer "runter" helfen ;-)
Ein vom AG in 2024 gekündigter Mitarbeiter tritt mit 31.03.2025 aus.
Verbrauch vom Resturlaub vor der Freistellung ist vereinbart.
Ist für diesen MA eine Jubiläumsgeldrückstellung in 2024 zu bilden?
Ist für diesen MA eine Urlaubsrückstellung in 2024 zu bilden?
Danke vorab!
Beste Grüße
Enibas