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Provisionszahlungen als „All-In“
#1
Sachverhalt:

Auf das Dienstverhältnis eines Angestellten war der Kollektivvertrag für „Angestellte im Gewerbe und Handwerk anzuwenden“.

Mit dem Arbeitgeber wurde im Laufe des Dienstverhältnisses eine Vereinbarung über zusätzliche (d. h. über KV-Gehalt liegende) Provisionszahlungen getroffen. Dieser Vereinbarung wurde folgende Formulierung angeschlossen:

„Mit den über den Kollektivvertrag hinausgehenden (Provisions-)Zahlungen sind sämtliche Mehrarbeitsstunden, Überstunden, Diäten, Reisezeiten und Rufbereitschaften abgegolten.“

Strittig war, wie die getroffene Vereinbarung auszulegen war und ob das Auslegungsergebnis des Arbeitgebers (nämlich, dass so ziemlich alles damit abgegolten wäre) korrekt war.


So entschied der OGH:

Lesen Sie mehr dazu über diese brandaktuelle OGH-Entscheidung im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs:

https://wikutraining.at/blog/795
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