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Kleinunternehmer bietet Download von Bastelanleitungen über eine Plattform an
#1
Hallo,

bei nachstehenden Sachverhalt bin ich etwas unsicher ...

Österr. Kleinunternehmerin bietet Download von Bastelanleitungen über eine Plattform an. Die meisten Downloads erfolgen durch Privatpersonen in Deutschland. 
Die Abrechnung erfolgt aber über die Plattform. Muss sich die Österr. Kleinunternehmerin eine UID Nummer besorgen und die Umsätze an die Plattform mittels ZM (und UID der Plattform) melden? Bei Meldung mittels ZM muss man keine betragsmäßigen Grenzen beachten (außer die Grenze der Kleinunternehmer 55K) Oder denke ich da in eine falsche Richtung?

Vielen Dank im Voraus für euer Wissen und eure Meinung!
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#2
Hallo Tamara,

also diese Umsätze zählen zur Grenze zu den 55.000 EUR. Wird die Grenze von 10.000 EUR überschritten, sind die Umsätze im Bestimmungsland steuerbar und es ist zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung  im Bestimmungslandes anwendbar ist. Wenn das so ist, ist die Rechnung an den Kunden ohne Umsatzsteuer auszustellen. Die 10.000,-- sind eine Freigrenze, wenn ein Österr.UN Download Umsätze ins Ausland erbringt (EU). Überschreitet er diese Grenze muss er mittels EU OSS Meldung Ust im Bestimmungsland, also wo der Private den Download macht, melden und zahlen.
Eine ZM muss ja nur dann abgegeben werden, wenn Dein Klient Lieferungen/Leistungen an andere Unternehmer erbringt.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen? LG
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#3
Liebe® PELA,

vielen Dank für dein Wissen bzw. deine Meinung. In diesem Fall schreibt aber die Plattform die Rechnung an die privaten EU Kunden. Meine Kundin bekommt von der Plattformen (es sind zwei unterschiedliche Plattformen) im Gutschriftsverfahren einmal eine Gutschrift mit 20% USt und von der zweiten Plattform eine Gutschrift eine Gutschrift mir 0% USt. Daher meine Überlegung mit der ZM und Meldung der UID von den Plattformen. (Sitz der Plattform ist Irland bzw. Deutschland) Vielen Dank im Voraus für dein Wissen! Liebe Grüße Tamara
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