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Verringerung des AV-Beitrages bei geringem Einkommen
#1
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2025
 
Beschäftigte mit geringem Einkommen zahlen weniger oder keinen Versichertenanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag).
 
Die entsprechenden Bestimmungen dazu, speziell im Falle von mehreren (aufeinander folgenden) Beschäftigungen bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber, werden im nachstehend verlinkten Beitrag behandelt:
 
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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