03.02.2020, 08:15
Was haben der Kollektivvertrag für die Angestellten im Handel sowie jener für die Arbeiter/innen im Gastgewerbe gemeinsam?
Sie verstoßen möglicherweise (eigentlich: ziemlich sicher) in Bezug auf deren Handhabung von Vordienstzeiten, die in anderen EU-Ländern erbracht wurden, betreffend die Einstufung gegen EU-Recht.
Dies wurde ganz aktuell in einem Fall vor dem EuGH entschieden (konkret: aus Österreich betreffend den Kollektivvertrag der Arbeitnehmer/innen an Universitäten).
Die Details dieser hochbrisanten Entscheidung, die auch die KV-Landschaft ziemlich fordern wird, finden Sie in WPA 3/2020.
Sie verstoßen möglicherweise (eigentlich: ziemlich sicher) in Bezug auf deren Handhabung von Vordienstzeiten, die in anderen EU-Ländern erbracht wurden, betreffend die Einstufung gegen EU-Recht.
Dies wurde ganz aktuell in einem Fall vor dem EuGH entschieden (konkret: aus Österreich betreffend den Kollektivvertrag der Arbeitnehmer/innen an Universitäten).
Die Details dieser hochbrisanten Entscheidung, die auch die KV-Landschaft ziemlich fordern wird, finden Sie in WPA 3/2020.