06.03.2026, 15:58
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
KV Hotel- und Gastgewerbe: Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024 - WKO.
Dienstnehmer war bisher als Angestellter beschäftigt und hat die Fehlgeldentschädigung erhalten. Nun ändert sich die Tätigkeit und er übt Arbeitertätigkeiten aus. Darf demnach die Fehlgeldentschädigung entfernt werden oder darf - ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt - diese nicht entfernt werden, da aufgrund von Betriebsübung ein Anspruch darauf erworben wurde?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende!
KV Hotel- und Gastgewerbe: Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024 - WKO.
Dienstnehmer war bisher als Angestellter beschäftigt und hat die Fehlgeldentschädigung erhalten. Nun ändert sich die Tätigkeit und er übt Arbeitertätigkeiten aus. Darf demnach die Fehlgeldentschädigung entfernt werden oder darf - ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt - diese nicht entfernt werden, da aufgrund von Betriebsübung ein Anspruch darauf erworben wurde?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende!

