05.03.2026, 18:18
Frage:
Müssen die Anschaffungskosten für das Kfz auch dann angegeben werden (L 16 plus Lohnkonto), wenn es sich um ein emissionsfreies Kraftfahrzeug handelt?
Antwort des BMF:
Ja, die Anschaffungskosten sind (auch in diesen Fällen) anzugeben.
Müssen die Anschaffungskosten für das Kfz auch dann angegeben werden (L 16 plus Lohnkonto), wenn es sich um ein emissionsfreies Kraftfahrzeug handelt?
Antwort des BMF:
Ja, die Anschaffungskosten sind (auch in diesen Fällen) anzugeben.

