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Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 8: Sachbezug KFZ
#1
Frage:
 
Müssen die Anschaffungskosten für das Kfz auch dann angegeben werden (L 16 plus Lohnkonto), wenn es sich um ein emissionsfreies Kraftfahrzeug handelt?
 
Antwort des BMF:
 
Ja, die Anschaffungskosten sind (auch in diesen Fällen) anzugeben.
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