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DBA Malta – Anrechnungs- oder Befreiungsmethode bei einem Piloten
#1
Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer war in Österreich ansässig und für ein Luftfahrtsunternehmen mit Geschäftssitz in Malta als Pilot unselbständig erwerbstätig.

Fraglich war, ob Österreich die Befreiungs- oder die Anrechnungsmethode hinsichtlich der Besteuerung dieser Bezüge anzuwenden hatte.

Das BMF erstattete im Vorfeld dazu ein Rechtsgutachten (EAS 3448), auf das sich das Finanzamt berief (oder sagen wir „berufen musste“). Demgemäß durfte Österreich die Anrechnungsmethode anwenden.

Das Bundesfinanzgericht hob allerdings den Veranlagungsbescheid des Finanzamtes auf, weil es zur Ansicht gelangt war, dass Österreich die Befreiungsmethode hätte anwenden müssen, sodass gar keine Steuer nachzuzahlen war.
 

So entschied der VwGH:

Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Fachartikel des WIKU Premium-Blogs:

https://www.wikutraining.at/blog/1374
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