30.06.2026, 14:47
Sehr geehrtes Forum,
seit 9/25 gibt es eine BP bei meinen Klienten, einer GmbH ( Bau). Der Prüfungsauftrag lautet: Voraussichtlicher Prüfungszeitraum 2019-2014, Ust_NZR 1-6/25.
Wir haben natürlich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, eine Bekanntgabe über die Erweiterung des Prüfungszeitraumes gibt es nicht. Ich wollte Heute die Erklärungen einreichen (Frist bis 30.06), das Ergebnis der BP wird meines Wissens nach erst im Jahr der Prüfungsbescheide buchhalterisch erfasst.
Heute habe ich folgende E Mail der Prüferin erhalten und möchte gerne wissen ob das eine mit dem anderen zu tun hat, und es für meine Klientin einen Nachteil hat auf die Bitte der Prüferin einzugehen!? Danke vorab!
Sehr geehrte Frau
Ich darf Sie bitten, die Jahreserklärungen für 2025 NOCH NICHT einzureichen.
Die BP ist im Endstadion = ich brauche aber noch ein paar Wochen.
Wenn Sie jetzt die Erklärungen für das Jahr 2025 heute einreichen würden, verkompliziert dies das Prüfverfahren erheblich, da ich den Prüfungszeitraum mit einem neuen Prüfungsauftrag auf das gesamte Jahr 2025 ausdehnen müsste.
Was wiederum zur Folge hätte, dass ich mir sämtliche Belege ab 07/2025 durchschauen müsste, neuerliche Vorhalteverfahren zu laufen anfangen würden und die BP vermutlich erst mit Nov. od. Dez. 2026 abgeschlossen werden könnte.
Ich würde Sie drum bitten, über FON einen Fristverlängerungsantrag bis längstens Ende September 2026 zu stellen (ich kann Ihnen die Frist leider nicht einfach so verlängern, dies geht leider nur mittels Antrag).
Als Begründung können Sie gerne auf die noch laufende Betriebsprüfung verweisen.
seit 9/25 gibt es eine BP bei meinen Klienten, einer GmbH ( Bau). Der Prüfungsauftrag lautet: Voraussichtlicher Prüfungszeitraum 2019-2014, Ust_NZR 1-6/25.
Wir haben natürlich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, eine Bekanntgabe über die Erweiterung des Prüfungszeitraumes gibt es nicht. Ich wollte Heute die Erklärungen einreichen (Frist bis 30.06), das Ergebnis der BP wird meines Wissens nach erst im Jahr der Prüfungsbescheide buchhalterisch erfasst.
Heute habe ich folgende E Mail der Prüferin erhalten und möchte gerne wissen ob das eine mit dem anderen zu tun hat, und es für meine Klientin einen Nachteil hat auf die Bitte der Prüferin einzugehen!? Danke vorab!
Sehr geehrte Frau
Ich darf Sie bitten, die Jahreserklärungen für 2025 NOCH NICHT einzureichen.
Die BP ist im Endstadion = ich brauche aber noch ein paar Wochen.
Wenn Sie jetzt die Erklärungen für das Jahr 2025 heute einreichen würden, verkompliziert dies das Prüfverfahren erheblich, da ich den Prüfungszeitraum mit einem neuen Prüfungsauftrag auf das gesamte Jahr 2025 ausdehnen müsste.
Was wiederum zur Folge hätte, dass ich mir sämtliche Belege ab 07/2025 durchschauen müsste, neuerliche Vorhalteverfahren zu laufen anfangen würden und die BP vermutlich erst mit Nov. od. Dez. 2026 abgeschlossen werden könnte.
Ich würde Sie drum bitten, über FON einen Fristverlängerungsantrag bis längstens Ende September 2026 zu stellen (ich kann Ihnen die Frist leider nicht einfach so verlängern, dies geht leider nur mittels Antrag).
Als Begründung können Sie gerne auf die noch laufende Betriebsprüfung verweisen.

