21.02.2020, 16:48
Assistenzhund bei behindertem Kind mit Down-Syndrom als "Heilmittel" bzw zur Förderung der "Heilbehandlung" und somit als steuerliche außergewöhnliche Belastung
Anschaffungskosten und Haltungskosten für Assistenzhunde von Behinderten mit Down-Syndrom erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Aufwand im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung.
BFG RV/7105827/2019 vom 03. Februar 2020
§ 34 EStG 1988
Aus dem BFG-Erkenntnis: