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Praxisfrage des Tages: wie lange sind Unverbindlichkeitserkläungen betreffend jährlic
#1
Praxisfrage des Tages: wie lange sind Unverbindlichkeitserkläungen betreffend jährlich wiederkehrende Jahresprämien "ernst zu nehmen"?

Im Rahmendienstvertrag einer Arbeitnehmerin fand man zum Thema "Jahresprämie" Folgendes:

es wurde dort auf auf die Prämienregelung der Arbeitgeberin in ihrer jeweils geltenden Fassung verwiesen sowie darauf hingewiesen, dass auch dann kein Anspruch des Dienstnehmers auf die Beibehaltung dieser Regelungen eintreten konnte, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum hinaus gleich waren.
Hinzu kam, dass die Auszahlung der Prämie jährlich im Wege der Ausschreibung erfolgt ist und darin ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Leistung hingewiesen wurde.

Nach mehreren Jahren der praktisch gleichbleibenden Prämiengewährung wurde die Prämie in einem Kalenderjahr nicht gewährt.

Nun ist strittig, ob hier eine Betriebsübung entstanden ist.

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https://www.xing.com/communities/posts/p...1018697912
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