Vor 1 Stunde
Frage 2:
Könnte man die neue Rechtslage, die ebenfalls durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 erzeugt werden wird, so zusammenfassen, dass im Grunde genommen nur der generelle Wegfall von ALV/IESG-Beiträgen mit 63 Jahren entfernt wurde, aber ansonsten alles andere gleich bleibt; damit ist gemeint, dass der Nachweis (Pensionsstichtagsbestätigung), wonach ein Anspruch auf eine Alters-Pension besteht (egal, ob vorzeitig wie zB. Langzeitversichertenpension oder Schwerarbeitspension oder Regelpension), weiterhin dazu führt, dass die ALV/IESG-Zuschläge wegfallen.
Antwort der ÖGK:
Die Antwort dazu gibt es hier (WIKU Premium-Passwort wird benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1594
Könnte man die neue Rechtslage, die ebenfalls durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 erzeugt werden wird, so zusammenfassen, dass im Grunde genommen nur der generelle Wegfall von ALV/IESG-Beiträgen mit 63 Jahren entfernt wurde, aber ansonsten alles andere gleich bleibt; damit ist gemeint, dass der Nachweis (Pensionsstichtagsbestätigung), wonach ein Anspruch auf eine Alters-Pension besteht (egal, ob vorzeitig wie zB. Langzeitversichertenpension oder Schwerarbeitspension oder Regelpension), weiterhin dazu führt, dass die ALV/IESG-Zuschläge wegfallen.
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