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ein Klient bezieht um 10.000,00 Schutzmasken aus Deutschland
diese sind in die KZ 070 und 071 einzutragen, somit
kann er sich die Vorsteuer ig. Erwerb bei KZ 65 abziehen?
danke
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Die im Zuge der Corona Maßnahmen dem Nullsteuersatz unterliegenden Umsätze mit Schutzmasken sind in der UVA unter den Kennzahlen 000 und 015 (bzw 070 und 071 bei igE) einzutragen.
Seit Anfang Mai ist der Text bei den angeführten Kennzahlen angepasst.
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Der Vorsteuerabzug steht zu, da es sich um keine unechte Befreiung handelt, sondern nur um einen (in Österreich bisher nicht bekannten) 0%igen Steuersatz.
Die Kennzahl 015 trifft genau genommen nicht zu (echte Befreiungen), ist aber wohl kurzfristig "praktikabel".
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Ergänzung:
Da der innergemeinschaftliche Erwerb von Schutzmasken vom 14.4. bis 31.7.2020 "umsatzsteuerbefreit" (genauer gesagt dem 0%igen Steuersatz unterliegt) ist, entfällt natürlich mangels Zahllast auch der korrespondierende Vorsteuerabzug in der Kz 065.
Ein Vorsteuerabzug kommt daher insb. in Betracht bei der Einfuhr aus Drittstaaten, da diese nicht in § 28 Abs 50 UStG genannt ist (Kz 061 bzw. 083).
Der Verkauf von Schutzmasken im Inland unterliegt ebenfalls vom 14.4.2020 bis 31.7.2020 dem Nullsteuersatz, sodass in Eingangsrechnungen gar keine USt ausgewiesen sein sollte
(somit auch hier wie beim ig. Erwerb Vorsteuerabzug kein Thema).