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Welche Betriebe dürfen offenhalten und welche Betriebe müssen schließen?
#1
Welche Betriebe dürfen offenhalten und welche Betriebe müssen schließen?

Aus dem FAQ-Protokoll der WKO

Einschränkung Gastronomie sowie Handels- und Dienstleistungsbereich ab 16.3.2020

1. Welche Betriebe sind betroffen? Welche Betriebe müssen schließen und welche dürfen offen sein?

Von der Einstellungsmaßnahme ist der Kundenverkehr in Geschäftslokalen des Handels- und Dienstleistungsbereiches betroffen.

Kriterien für Schließungen von Geschäften - WKO Vorab-Info:

Da es noch keine Parlamentsbeschlüsse zu den von der Bundesregierung vorgesehenen Einschränkungen für Betriebe gibt, handelt es sich bei dieser Liste um eine Interpretation der Wirtschaftskammer auf Basis des Wissenstands mit 15. März 2020, 10:30 Uhr:

https://www.wko.at/service/kriterien-sch...aeften.pdf
[/url]
Ausnahmen bestehen in folgenden Bereichen:

Lebensmittelhandel
Drogerien
Apotheken
Medizinische Produkte und Heilbehelfe
Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
Verkauf von Tierfutter
Agrarhandel
Tankstellen
Sicherheits- und Notfallprodukte & Wartung
Banken
Post & Telekommunikation
Lieferdienste
Reinigung / Hygiene
Öffentlicher Verkehr
Trafiken & Zeitungskioske
Wartung kritische Infrastruktur
Notfall-Dienstleistungen
Nicht erfasst von dieser Maßnahme sind produzierende Betriebe.

A4-Aushang: Geschäft geschlossen wegen Corona

Variante 1:
https://www.wko.at/service/corona-sperre-aushang-v1.pdf

Variante 2:

https://www.wko.at/service/corona-sperre-aushang-v2.pdf

Für die Gastronomie bestehen Sonderregelungen.
Am Montag, den 16.3. müssen folgende Gastgewerbearten ab 15:00 Uhr geschlossen sein:

Gasthaus, Gasthof, Hotel, Rasthaus (mit Ausnahme der Verköstigung beherbergter Gäste), Restaurant, Speisehaus, Bierstube, Branntweinstube, Weinstube, Eisdiele/Eissalon
Cafe, Cafe-Restaurant, Kaffeehaus, Tanzcafe
Bar, Diskothek, Nachtklub (Betrieb mit varieteartigen Darbietungen oder Animierlokal, jeweils ohne Publikumstanz)
Buffet, Cafe-Konditorei, Espresso und alle übrigen Gastgewerbebetriebe

Ab Dienstag, den 17.3. gilt für gastronomische Betriebe eine Totalsperre.

Lieferservice ohne Kundenverkehr im Geschäftslokal ist weiterhin zulässig.

2. Wie lange gilt diese Maßnahme?
Laut Verkündung vom 13.3. 2020 gelten die Einschränkungen vorübergehend von 16. bis 22.3.2020.

3. Mein Gastronomiebetrieb wurde aufgrund einer behördlichen Verfügung geschlossen. Darf ich Kunden dennoch mit Speisen beliefern?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die WKÖ davon aus, dass die Zubereitung von Speisen auch während jener Zeiten zulässig bleibt, für die der Kundenverkehr im Geschäftslokal behördlich untersagt wurde. Hinsichtlich der Auslieferung von Lebensmitteln an private Haushalte werden gegenwärtig keine Einschränkungen erwartet. Auch unter Berücksichtigung des bestehenden Gewerberechts ist deshalb davon auszugehen, dass Gastronomiebetriebe alle Speisen auf Bestellung ausliefern können.

Bitte beachten Sie:
In einzelnen Bundesländern, Regionen oder Gemeinden kann - insbesondere aufgrund von Quarantänemaßnahmen - Abweichendes gelten. Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/Betriebsschliessungsverordnungen-nach-Bundeslaendern.html
[url=tps://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/Betriebsschliessungsverordnungen-nach-Bundeslaendern.html]
Betriebsschließungsverordnungen

4. Homeoffice/Teleworking im Backoffice-Bereich
Für den Backoffice-Bereich besteht für alle Handelsunternehmen die Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter Homeoffice zu vereinbaren.

Eine Anordnung durch den Arbeitgeber ist jedoch möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann. Der Arbeitgeber hat die allenfalls anfallenden Kosten (zB für Internet, Handy) zu übernehmen.

Wenn ein Mitarbeiter in häuslicher Quarantäne ist ohne krank zu sein, kann auch Teleworking während der Quarantäne vereinbart werden.
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#2
Weiß jemand wann die Verordnung dazu vom Sozialministerium veröffentlicht wird?
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#3
Ich schätze, dass dies alles morgen geschehen wird.
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