16.03.2020, 20:19
1. AMS-Antragsformular für die Kurzarbeitsbeihilfe:
Wie ich soeben erfuhr, wird man die Kurzarbeit rückwirkend mit 1. März 2020 beantragen können.
2. Frühwarnsystem:
Für den Fall, dass an Arbeitgeberkündigungen "gedacht" wird, empfehle ich, das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG zu beachten, da sonst ausgesprochene Kündigungen rechtsunwirksam sein können. Dies gilt auch im Falle arbeitgeberseitig initiierter einvernehmlicher Auflösungen und auch dann, wenn es zu wiedereinstellungszusagen kommt.
Man steht derzeit in Verhandlung mit dem jeweiligen AMS, um die "Sperrzeit" von 30 Tagen auf 14 Tage zu reduziere. Die Arbeitnehmervertretung (AK/ÖGB) verweigert hier die Zustimmung. Die Entscheidung wird aber vom jeweiligen Vorstand des AMS.
Infos zum Frühwarnsystem:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-...ystem.html
Wie ich soeben erfuhr, wird man die Kurzarbeit rückwirkend mit 1. März 2020 beantragen können.
2. Frühwarnsystem:
Für den Fall, dass an Arbeitgeberkündigungen "gedacht" wird, empfehle ich, das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG zu beachten, da sonst ausgesprochene Kündigungen rechtsunwirksam sein können. Dies gilt auch im Falle arbeitgeberseitig initiierter einvernehmlicher Auflösungen und auch dann, wenn es zu wiedereinstellungszusagen kommt.
Man steht derzeit in Verhandlung mit dem jeweiligen AMS, um die "Sperrzeit" von 30 Tagen auf 14 Tage zu reduziere. Die Arbeitnehmervertretung (AK/ÖGB) verweigert hier die Zustimmung. Die Entscheidung wird aber vom jeweiligen Vorstand des AMS.
Infos zum Frühwarnsystem:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-...ystem.html