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Liebes Forum,
ist es weiterhin möglich, dass ein Dienstnehmer neben der Kurzarbeit eine Nebenbeschäftigung aufnehmen kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jeanny
Hallo Jeanny,
habe gerade diese Passage in der "Bundesrichtlinie Kurzarbeit - KUA Covid-19" gelesen:
"Die durch Kurzarbeit entstehende Ausfallzeit gilt als Freizeit. Es steht der
Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer daher frei zu entscheiden, wie (z.B. Aufnahme einer
Zusatzbeschäftigung) und wo (z.B. im Ausland) er/sie über diese Freizeit verfügt, es sei denn,
es wurde zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bzw.
Betriebsrat anders Lautendes vereinbart (z.B. die Teilnahme an einer
Qualifizierungsmaßnahme oder dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in der Lage sein
muss, innerhalb einer bestimmten Zeit an den Arbeitsplatz zurückzukehren)."
LG Alma
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Liebe Alma,
vielen Dank für die rasche Antwort.
Alles Gute und liebe Grüße
Jeanny