20.03.2020, 19:48
Bei stark unterschiedlichem Arbeitszeitreduktionsbedarf innerhalb einer Betriebsabteilung (zB keine Reduktion, 10%, 50%, 90% einzelner AN etc.) empfiehlt die Wirtschaftskammer, in der SP-Vereinbarung mit der gesamten Abteilung einheitlich zB auf 10% Restarbeitszeit (also möglichst weit) herunterzufahren. Damit ist man nach oben flexibel. Das Finetuning erfolgt dann über die gemeldeten Ausfallstunden an das AMS.
Die Wirtschaftskammer hat diese Vorgangsweise mit der Gewerkschaft abgestimmt, weil ohne diese Flexibilität die Kurzarbeit nicht auf Schiene gebracht wird und die Arbeitnehmer/innen sonst auf der Straße stehen
Dass dies zu Ungleichbehandlungen führen kann (ein AN arbeitet zB 70% und erhält die gleiche Nettogarantie wie ein AN, der nur 10% arbeitet) ist der Gewerkschaft bewusst. Es wird dies intern und bei BR-Anfragen mit dem Schlagwort „Solidarität“ gerechtfertigt.
Außerdem könne sich die Situation auch abteilungsintern einmal ins Umgekehrte drehen, womit es wiederum nur gerecht wäre.
Dies ist eine pragmatische Vorgehensweise.
Das AMS wird sich hier auch nicht querlegen, da sie bei geringer AZ-Reduktion ja auch weniger bezahlen muss.
Ein großes Danke an das großartige Team der WKO.
Die Wirtschaftskammer hat diese Vorgangsweise mit der Gewerkschaft abgestimmt, weil ohne diese Flexibilität die Kurzarbeit nicht auf Schiene gebracht wird und die Arbeitnehmer/innen sonst auf der Straße stehen
Dass dies zu Ungleichbehandlungen führen kann (ein AN arbeitet zB 70% und erhält die gleiche Nettogarantie wie ein AN, der nur 10% arbeitet) ist der Gewerkschaft bewusst. Es wird dies intern und bei BR-Anfragen mit dem Schlagwort „Solidarität“ gerechtfertigt.
Außerdem könne sich die Situation auch abteilungsintern einmal ins Umgekehrte drehen, womit es wiederum nur gerecht wäre.
Dies ist eine pragmatische Vorgehensweise.
Das AMS wird sich hier auch nicht querlegen, da sie bei geringer AZ-Reduktion ja auch weniger bezahlen muss.
Ein großes Danke an das großartige Team der WKO.