Guten Tag Kollegen
folgender Sachverhalt
EV Auflösung 16.03.2020 (im Krankenstand, somit Ausleistungspflicht)
Volles Entgelt läuft bis 16.03.2020, Halbes Entgelt bis 14.04.2020
Krankenstand weiterhin aktiv nach Entgeltfortzahlungsanspruch am 14.04.2020
1 Tag Urlaubsersatzleistung noch abzurechnen
wie sieht meine Abmeldung aus?
Austritt 16.03.
Ende Entgeltanspruch 15.04.2020
BV Ende 15.04.2020
Urlaubsersatzleistung ab 15.04. bis 15.04. (grosses ? da der Krankenstand noch läuft - keine Ahnung wie lange)
weil eigentlich beginnt die UEZ ja nach dem Austritt?!
ist diese vorgehensweise Korrekt?
danke euch
Frohe Ostern
folgender Sachverhalt
EV Auflösung 16.03.2020 (im Krankenstand, somit Ausleistungspflicht)
Volles Entgelt läuft bis 16.03.2020, Halbes Entgelt bis 14.04.2020
Krankenstand weiterhin aktiv nach Entgeltfortzahlungsanspruch am 14.04.2020
1 Tag Urlaubsersatzleistung noch abzurechnen
wie sieht meine Abmeldung aus?
Austritt 16.03.
Ende Entgeltanspruch 15.04.2020
BV Ende 15.04.2020
Urlaubsersatzleistung ab 15.04. bis 15.04. (grosses ? da der Krankenstand noch läuft - keine Ahnung wie lange)
weil eigentlich beginnt die UEZ ja nach dem Austritt?!
ist diese vorgehensweise Korrekt?
danke euch
Frohe Ostern