Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ausleistungspflicht - UEZ im Krankenstand?
#1
Guten Tag Kollegen

folgender Sachverhalt

EV Auflösung 16.03.2020 (im Krankenstand, somit Ausleistungspflicht)
Volles Entgelt läuft bis 16.03.2020, Halbes Entgelt bis 14.04.2020

Krankenstand weiterhin aktiv nach Entgeltfortzahlungsanspruch am 14.04.2020

1 Tag Urlaubsersatzleistung noch abzurechnen

wie sieht meine Abmeldung aus?
Austritt 16.03.
Ende Entgeltanspruch 15.04.2020
BV Ende 15.04.2020
Urlaubsersatzleistung ab 15.04. bis 15.04. (grosses ? da der Krankenstand noch läuft - keine Ahnung wie lange)
weil eigentlich beginnt die UEZ ja nach dem Austritt?!

ist diese vorgehensweise Korrekt?

danke euch

Frohe Ostern Big Grin
Zitieren
#2
Nachdem bei Ihnen das sv-pflichtige Krankenentgelt (gehe ich rein nach den Schilderungen) mit 14.04.2020 ausläuft, hängt man noch einen Kalendertag an UEL für die SV dran.

Ihre Darstellung bedarf somit keiner Korrektur mehr.

Wie lange der Krankenstand noch weiter besteht, ist für Ihre Frage ohne Belang.

Übrigens - bei Interesse - : in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell erörtern wir laufend derartige Fragen.

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/personalaktuellstart.html][/url]
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste