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EAR - GWG,Werbung,Demo oder Privat
#1
Liebe Mitglieder,
es geht um einen EAR-Rechner der nun auch über App programmierbare und steuerbare Weihnachtsbeleuchtung für Drinnen und draussen anbietet (Medientechniker).

nun wurden auf diversen Rechnungen LED-Lichtervorhänge, ein großer Weihnachtsmann mit LEDs und einige Lichterketten angeschafft. Diese Lamperln sind wie gesagt alle über eine App steuerbar (Farben, Blinkfolge etc.)

Er hat sein Office in seinem Haus und hat nun für den Vorgarten auch diese Dinge zu Werbezwecken hingestellt mit Schild diese Beleuchtung können Sie von mir gestalten lassen etc.......

Wie würdet ihr das nun verbuchen....ein Teil davon ist Ware ist schon klar......aber das was im Vorgarten steht......

>> 1) die Dinge die unter 400 sind würde ich als GWG sehen (Demogeräte sozusagen)
>> 2) und der Schneemann war teurer als 400 den würde ich auf Betriebs und Geschausstattung buchen
>> 3)oder den Schneemann ev. auf Muster & Modelle was meint ihr?
>> 4)oder würde alles oben genannte auch unter Werbung fallen eventuell (also voller Aufwand)?? Was meint ihr?

Und vor allem würde mich das Argument für den Aufwand interessieren bei einer Prüfung zB

Danke auch :-)
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#2
Hallo,

ich würde mir schriftlich v. Klienten bestätigen lassen (mail, etc.), welche gegenstände für Werbezwecke und welche für den Weiterkauf angeschafft wurden. Er muss auch mitteilen, ob der Schneemann in weiterer Folge verkauft wird , zB im Sommer, wenn es draußen heiß wird Smile In dem Fall muss nur umgebucht werden.
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#3
Danke
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