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kurzarbeit und teilbetriebsschließung
#1
Lieber Herr Kurzböck,

es wurde für ganzen Betrieb KUA beantragt. Es handelt sich um 2 Betriebsstandorte die umfasst sind. Ein Betriebsstandort der vor der Krise schon wirtschaftlich nicht so gut dastand soll jetzt geschlossen werden. Es arbeiten dort 5 Mitarbeiter, 2 davon sollen gekündigt werden und die anderen werden am anderen Standort weiterbeschäftigt. KUA seit 16.3. Kündigung morgen. 

Muss ich in einem solchen Fall bei Kündigung während KUA einen Antrag auf Ausnahme von der Erfüllung der Voraussetzung der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes beim Arbeitsmarktservice einbringen.

Wenn dieser bewilligt wird muss ich keine Ersatzkräfte einstellen und behalte die Beihilfe für die gekündigten MA von 16.3-dato?

Die Mitarbeiter haben lange Kündigungsfrist, bei einer MA reicht diese bis nach Ende des KUA Zeitraumes, bei der anderen endet sich im KUA Zeitraum. Wie ist es da mit Beihilfe?

Was ist wenn Antrag nicht bewilligt wird, kann davon ausgegangen werden das die Beihilfe rückzuzahlen ist - für den ganzen Betrieb oder nur für die gekündigten MA?

Vielen Dank
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#2
In Ihrem Fall muss der Regionalbeirat der zuständigen Geschäftsstelle des AMS zustimmen.

Wenn dies geschehen ist und damit auch die Kurzarbeit vorzeitig beendet wurde, so kommt es darauf an, ob die Mindestbeschäftigungszeit von 10 % erreicht wurde oder nicht.

Also: das AMS so bald wie möglich kontaktieren!
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