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KUA - Erhöhung Beschäftigungsausmaß - Meldung Sozialpartner
#1
Lieber Herr Kurzböck

Frage 1)
erfreulicherweise haben wir mehr Stunden gearbeitet als bei KUA Antrag bekanntgegeben wurde.
Arbeitsausfall lt. Antrag 90 %, tatsächlich Arbeitsausfall wird sicher weniger sein wir rechnen mit 40 % Ausfall.

Wir wissen aber nicht wie sich alles entwickelt und sollen jetzt Meldung an Sozialpartner machen, dass sich Arbeitsausfall reduzieren wird und dass noch 5 Tage im Voraus?!!

Wie soll der ausschauen, wenn wir noch nicht genau wissen wie der Mai und Juni wird, reicht eine Eingabe an die Sozialpartner mit Info dass sich das angegebenen Arbeitsausmaß erhöhen wird aber ohne genauer% Sätze?

ich frage mich immer mehr was diese Bestimmungen bezwecken, den totalen Frust aller bringen sie sicher mit. Huh

Frage 2) 
KUA  ab 1.4.-30.6.2020 einige Mitarbeiter in KUA arbeiteten im April 100 % - für die Beihilfebeantragung im April muss ich diese Mitarbeiter auch in die Eingabe ans AMS aufnehmen auch wenn diese MA keine Ausfallstunden haben - ist diese Vorgehensweise so richtig?

Danke und lg
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#2
zu Frage 1:

Hierzu finden Sie Informationen in der Sammel-Frage Nr. 28 der WKO:

https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html


zu Frage 2:

Korrekt.
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#3
Ich habe bei der WKO angerufen, weil wir auch weniger Ausfallstunden haben als beantragt. Habe die Info bekommen, na das sei ja erfreulich aber bei weniger Ausfallstunden ist keine Meldung nötig. Nur wenn halt mehr Ausfallstunden als beantragt wären, dann muss eine Meldung gemacht werden und neuerlich beantragt.
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#4
also verstehe ich das richtig

eine Firma hat per 01.04. Kurzarbeit angemeldet
alle Mitarbeiter sind aber aufgrund der doch guten Auftragslage in diesem Monat 100% beschäftigt gewesen

hier ist trotzdem die Webanwendung auszufüllen und zu übermitteln?
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#5
@ Eva-Marie: gemäß Sozialpartnervereinbarung muss in jedem Fall einer geänderten Arbeitszeit entweder das Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt werden und - so kein Betriebsrat existiert - mit den einzelnen Arbeitnehmer/innen. Zusätzlich muss - wenn kein Betriebsrat existiert - eine entsprechende Mitteilung an die Sozialpartner erstattet werden. In der Praxis gibt es aber so gut wie keine Sanktionen, wenn man diese Meldepflicht vernachlässigt. Praktisch notwendig ist sie somit nur dann, wenn man beim AMS mehr Ausfallstunden beantragen muss und somit die Arbeitszeit absenkt.

@ Daniel: ja, das ist korrekt.
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