Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vermietungsgemeinschaft
#1
Hallo liebe Kollegen!

Hat jemand von euch Informationen zur steuerlichen Behandlung von Vermietungsgemeinschaften? Zwei Einzelunternehmer haben gemeinsam eine Immobilie gekauft und werden diese vermieten, laut Auskunft des Finanzamts ist das keine Eigentümergemeinschaft sondern eine Vermietungsgemeinschaft. Ich habe bei meiner Recherche nichts zu dieser Gemeinschaftsform gefunden, gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung oder wurde hier nur die Bezeichnung differenziert?

Danke für euren Input!
Zitieren
#2
Sind diese beiden Einzelunternehmer irgendwie miteinander verwandt?
Kann das eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht sein (GesbR)?
Zitieren
#3
die Einzelunternehmer haben das Haus als Privatpersonen gekauft und vermieten es nun für Wohnzwecke nehme ich an
wahrscheinlich hat ja der Immobilienkauf sowie dessen Vermietung nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit der zwei Einzelunternehmer zu tun.

daher ist die Vermietung auch als private Vermögensverwaltung zu handhaben, sprich Einkünfte aus VuV

die Vermietungsgemeinschaft ist beim Finanzamt anzumelden
eigene Steuernummer, eigener Finanz Online Zungang
Beteiligungsverältnis bekannt geben

der Überschuss (Einnahmen Ausgaben) aus VuV und die Umsatzsteuer ist auf diese Steuernummer der Gemeinschaft zu melden und abzüführen
(Einkünfte aus Personengemeinschaften, Einkünfte aus VuV E1b)

der Beteiligungsanteil (Anteil am Überschuss) an dieser Vermietungsgemeinschaft ist beim jeweiligen Eigentümer in deren Steuererkärung (zB im Verhältnis 50/50)
als Einkünfte aus Beteiligungen an VuV anzugeben
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste