25.05.2020, 20:45
Die Rolle der freien Dienstnehmer/innen in der neuen SPV - eine Praxisfrage und meine recherchierte Antwort dazu
Frage:
In der neuen SPV sind beim Beschäftigtenstand auch die freien Dienstnehmer/innen anzugeben.
Stimmt die Annahme, dass man in der neuen SPV nur jene freien Dienstnehmer/innen anführen muss, die auch laut Bundesrichtlinie AMS förderungswürdig sind, also jene, die vollversichert sind und jene, die eine Normalarbeitszeit haben .
Stimmt die Annahme, dass bei den "anderen freien Dienstnehmer/innen", die völlig freie Zeiteinteilung und auch kein NAZ-Ausmaß haben, weder ein Eintrag in die erste Zeile (Gesamtzahl) noch in die zweite Zeile (davon in Kurzarbeit) erfolgt.
Antwort:
Einzutragen sind nur die freien DN, die förderwürdig sind;
Beim Gesamtbeschäftigtenstand müssten wirklich alle beschäftigten freien (förderwürdigen) DN eingetragen werden, bei der zweiten Zeile (von Kurzarbeit betroffen) nur jene, die eine NAZ haben (und somit eigentlich echte DN sind) und deren Arbeitszeit tatsächlich nachweisbar reduziert wird.
Frage:
In der neuen SPV sind beim Beschäftigtenstand auch die freien Dienstnehmer/innen anzugeben.
Stimmt die Annahme, dass man in der neuen SPV nur jene freien Dienstnehmer/innen anführen muss, die auch laut Bundesrichtlinie AMS förderungswürdig sind, also jene, die vollversichert sind und jene, die eine Normalarbeitszeit haben .
Stimmt die Annahme, dass bei den "anderen freien Dienstnehmer/innen", die völlig freie Zeiteinteilung und auch kein NAZ-Ausmaß haben, weder ein Eintrag in die erste Zeile (Gesamtzahl) noch in die zweite Zeile (davon in Kurzarbeit) erfolgt.
Antwort:
Einzutragen sind nur die freien DN, die förderwürdig sind;
Beim Gesamtbeschäftigtenstand müssten wirklich alle beschäftigten freien (förderwürdigen) DN eingetragen werden, bei der zweiten Zeile (von Kurzarbeit betroffen) nur jene, die eine NAZ haben (und somit eigentlich echte DN sind) und deren Arbeitszeit tatsächlich nachweisbar reduziert wird.