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12.08.2020, 11:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.08.2020, 11:26 von Daniel.)
Guten Morgen,
eine Einzelfirma überlegt eine KG zu gründen.
Hauptgrund ist die Anschaffung einer Liegenschaft.
diese soll im Privateigentum stehen und vom Gesellschafter an die zukünftige KG vermietet werden.
korrekt?
die Mieteinnahmen stellen keinen Einkünfte aus VuV dar, sondern sind Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters
und sind daher als gewerbliche Einkünfte anzugeben. Und alle damit verbundenen Ausgaben im Umkehrschluss
Sonderbetriebsausgaben.
Vorteil?
besteht eigentlich nur bei Betriebsaufgabe, da keine Liegenschaft im Betriebsvermögen steckt.
wie seht Ihr das?
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Guten Tag,
da das Grundstück SonderBV des betreffenden Gesellschafters ist, eignet sich die KG nicht, um das Grundstück außerhalb des BV zu halten. Dazu gibt es andere Möglichkeiten, allerdings müsste dazu der gesamte Sachverhalt bekannt sein.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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ok danke für die Antwort
in dem Fall scheidet diese Möglichkeit wohl leider aus
dachten dies genügt bereits um die Liegenschaft privat zu halten
vorallem bezüglich einer Betriebsauflösung in späteren Jahren
so würde also die LIegenschaft ebenfalls mit den 30% bei Betriebsaufgabe besteuert (stille Reserve)
also wenn die LIegenschaft Sonderbetriebsvermögen darstellt?
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Grund und Boden kann mit dem Buchwert entnommen werden, sofern keine Veräußerung erfolgt.
Beim Gebäude wäre in einem künftigen Aufgabeszenario die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung zu prüfen.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
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Hautpwohnsitz entfällt, da es ein reine betrieblich genutzte Liegenschaft ist
Vielen Dank für Ihre Ausführung