Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Prämien werden 1 Monat versetzt ausbezahlt
#1
Kurzarbeitsabrechnung:

ein DN in Kurzarbeit bekommt immer 1 Monat später die Prämien ausbezahlt

zB: KUA ab April - ausbezahlt werden die Prämien vom März

erhöhen diese Prämien zB 800,00 die monatliche BMGL für die SV / BV (Gehalt 1600,00)

Gehalt Feb. 1600 + 600 Prämie ergibt Brutto 2200,00
durchschn. 3 Monate: 2150,00

ist die SV-BMGL für April nun die 2200,00 oder die 2400,00? 

lt. Leitfaden:  Prämienausbezahlung (leider über HBMGL!) kann ich die SV nicht wirklich nachvollziehen,da höchst
                                                   aber die BV ist entweder vom Bruttobasis vor KUA oder von 3-Monats-Schnitt (id. Fall ist der Betrag der gleiche)    Seite 75/76
                                                   obwohl die ausbez. Provision vor KUA von 103,00 zusätzlich zur Bruttogarantie zu berechnen ist 


Danke
Zitieren
#2
Sorry! Ich habe mir den Sachverhalt dreimal durchgelesen. Leider, den muss man wohl im Detail erörtern.

Ich weiß zwar ungefähr, worauf Sie hinauswollen, aber ich habe auch das Gefühl, das hier noch etwas fehlt bzw. eine Antwort daneben gehen könnte.

Prinzipiell ist es aber so, dass die SV auf Basis der Beitragsgrundlage zu rechnen ist, die im Kalendermonat vor der Einführung der Kurzarbeit relevant war. 

Entsprechend geht man auch bei der Betrieblichen Vorsorge vor.

Nur dann, wenn die Summe der Entgelte (ohne Kurzarbeitsunterstützung) in einem Kalendermonat höher ist als die fiktive Beitragsgrundlage, wird man wohl die höheren tatsächlichen Werte nehmen müssen. Das ist aber ein Umstand, der sehr strittig ist.

Mehr kann ich leider zu Ihrem Fall von außen nicht beitragen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste