01.09.2020, 16:02
Liebe Forumsteilnehmer!
Im Rahmen einer überbetrieblichen Lehre beim BFI wird ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert. Vom AMS wird eine Unterstützungsleistung bezogen.
Nunmehr ist beim selben Arbeitgeber eine zusätzliche Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze angedacht.
Kann es bei dieser Konstellation zu Problemen kommen?
Ich denke da z.B. daran, dass die ÖGK die beiden Beschäftigungen als ein Arbeitsverhältnis ansehen könnte und es dadurch zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommen würde. Oder sind die zwei Beschäftigungen ohnehin klar voneinander abgrenzbar?
Danke im Vorhinein!
Im Rahmen einer überbetrieblichen Lehre beim BFI wird ein Praktikum bei einem Arbeitgeber absolviert. Vom AMS wird eine Unterstützungsleistung bezogen.
Nunmehr ist beim selben Arbeitgeber eine zusätzliche Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze angedacht.
Kann es bei dieser Konstellation zu Problemen kommen?
Ich denke da z.B. daran, dass die ÖGK die beiden Beschäftigungen als ein Arbeitsverhältnis ansehen könnte und es dadurch zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommen würde. Oder sind die zwei Beschäftigungen ohnehin klar voneinander abgrenzbar?
Danke im Vorhinein!