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Pauschale für auswärtige Berufsausbildung
#1
Mein Sohn besucht eine höhere berufsbildende Schule 50 km entfernt von unserem Wohnort. Er fährt täglich mit dem Bus hin und her.
Ähnliche Schule gibt es im Umkreis keine, mit dem Bus braucht er pro Fahrt jeweils länger als 1 Stunde. Diese Voraussetzungen wären also erfüllt.

Meine Frage ist nun, ob ich diese Pauschale schon für das 9. Schuljahr, also das letzte Pflichtschuljahr, geltend machen kann, oder erst nächstes Jahr nach Beendigung der Schulpflicht?

Danke, Eva
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#2
Ob Pflichtschule oder darüber hinaus spielt keine Rolle.
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#3
Super, vielen Dank!
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