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Erleichterung für Berufspendler aus Ungarn
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Erleichterung für Berufspendler aus Ungarn

Quelle: Corona-Chefinfo der Wirtschaftskammer OÖ vom 11.09.2020

Erleichterungen für Berufspendler und den gewerblichen Verkehr: ab sofort ist die begründete Einreise ausländischer Staatsbürger nach Ungarn zu geschäftlichen oder wirtschaftlichen Zwecken ohne geographische und zeitliche Begrenzung möglich.

Gleiches gilt auch für die in Ungarn lebenden ungarischen Staatsbürger bei der Rückreise nach Ungarn, wenn der Auslandsaufenthalt aus geschäftlichen oder wirtschaftlichen Zwecken (auch Berufspendler) erfolgte. Der Zweck muss jedoch hinreichend nachgewiesen werden können.

Gewerblicher Verkehr: als Nachweis des geschäftlichen oder wirtschaftlichen Zwecks wird empfohlen, das nachstehende Formular zu verwenden:

https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub...1598699613

Berufspendler: für Berufspendler wird empfohlen, das nachstehend verlinkte Formular zu verwenden:
[/url]
[url= https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=HdZ_00000&t=t&link=biDg&_ga=2.185377825.92857446.1599899764-1785325037.1598699613]https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub=HdZ_00000&t=t&link=biDg&_ga=2.185377825.92857446.1599899764-1785325037.1598699613


Aktuelle Infos zur Situation in Ungarn werden auf der Seite des AußenwirtschaftsCenter Budapest laufend aktualisiert. Zu dieser Seite gelangen Sie hier:

https://newsletter.wko.at/sys/r.aspx?sub...1598699613
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