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BMF: Gutscheine sind nicht als abgabenfreie Mitarbeiterrabatte geeignet
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BMF: Gutscheine sind nicht als abgabenfreie Mitarbeiterrabatte geeignet

Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer keine Ware oder lässt ihm auch keine Dienstleistung zukommen, sondern übergibt unabhängig von der Coronakrise einen Gutschein.

Kann für diesen Gutschein die Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte angewendet gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 angewendet werden?

Die ratio legis der mit dem StRefG 2015/2016 geschaffenen Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte besteht darin, den kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen durch Arbeitnehmer steuerlich zu begünstigen.

Ein Gutschein bewirkt das Recht, damit Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.

Bei Übergabe eines für eine bestimmte Zeit gültigen Gutscheines ist die tatbestandsmäßig geforderte Einzelfallbetrachtung hinsichtlich des (End)Preises einer konkreten Ware oder Dienstleistung noch nicht möglich.

Ein Gutschein führt auch nicht zu einem „Letztverbrauch“.

Dieser tritt erst mit dem Kauf der Ware oder Dienstleistung ein, für den man einen Gutschein verwendet.

Der Gutschein hat einen geldähnlichen Charakter.

Die Frage des Mitarbeiterrabattes stellt sich somit erst im Zeitpunkt der Einlösung, also dem tatsächlichen Bezug von konkreten Waren oder Dienstleistungen.
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