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Weihnachtsfeier - steuerfreie Sachzuwendungen
#1
Lieber Herr Kurzböck

da bei vielen die Weihnachtsfeier nicht stattfinden wird können, überlegen einige Unternehmen als Ersatz für die ausgefallene Weihnachtsfeier Gutscheine vom Wirten bei dem die Feier stattfinden hätte sollen auszugeben. Da haben die Mitarbeiter und die Wirte was davon.

Ich nehme an, dass diese Gutscheine in den EUR 186,00 Deckung finden müssen und nicht unter Betriebsveranstaltung mit EUR 365 fallen oder sehen Sie da eine Möglichkeit?

Vielen Dank
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#2
Gemäß Rz 79 LStR 2002 kann man das so machen.

Der Gutschein ist dann halt mit € 186,00 Tageswert begrenzt (solange nicht die Finanz hier eine "Umkehr" plant).
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#3
Lieber Herr Kurzböck

dh  in diesem Fall kann der Freibetrag für die Betriebsveranstaltung EUR 365 nicht ausgeschöpft werden, weil diese nicht wie geplant stattfinden kann. Die Gutscheine  als Ersatz für die entfallene Weihnachtsfeier fällen nicht unter die EU 365. Wenn vor Übergabe der Essensgutscheine die EUR 186 schon ausgeschöpft wären, würde es sich bei den Essensgutscheine dann um keine steuerfreien Sachzuwendungen handeln.

Dankeschön
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#4
So ist es.
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#5
Dankeschön.
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