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Liebes Forum!
Ein Klient muss für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels eine Entnahmebestätigung des Steuerberaters vorlegen. Kann mir bitte jemand erklären, was das ist?
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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Eine Vermutung
Für den Aufenthaltstitel sind sicher bestimmte Einkünfte nachzuweisen. Sollte er kein DV mit der GmbH haben, muss er Entnahmen haben, wovon sollte er sonst leben.
Ich würde ihn aber bei der Ausländerbehörde nachfragen lassen, dort müssen sie es ja wissen.
Günter Hendrich
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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Sehr geehrter Herr Hendrich,
herzlichen Dank - das werde ich machen.
Ich dachte, es handelt sich um einen bekannten Ausdruck. Aber auch Google hat nichts ausgespuckt.
Schönes Wochenende! Manuela