15.11.2020, 23:10
Mit 1.1.2019 ist die doppelte Haushaltsführung weggefallen. Bisher wurden in der Arbeitnehmerveranlagung die Miete sowie die Abschreibungsbeträge für die Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten berücksichtigt.
Kann ich die Afa für die Einrichtungsgegenstände (Restnutzungsdauer 2 Jahre (2019 + 2020) auch nach Aufgabe der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen?
LG
Kann ich die Afa für die Einrichtungsgegenstände (Restnutzungsdauer 2 Jahre (2019 + 2020) auch nach Aufgabe der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen?
LG