04.12.2020, 09:14
Guten Morgen
folgender Sachverhalt
Dienstgeberkündigung übergeben per 12.10.20 - arbeitsrechtlicher Austritt per 31.10.2020
Krankmeldung des Arbeiters per 13.10.2020
keine Ausleistungspflicht des Krankenentgelt, da die Kündigung noch vor dem Krankenstand ausgesprochen wurde
also Ende Krankenentgelt 31.10.2020 - Meldung ÖGK Krankenentgelt vom 13.10. bis 31.10.
jetzt hat der Arbeiter noch Urlaubsersatzleistung vom 01.11. 2020 bis zum 17.11.2020
ändert dies etwas bezüglich dem Ende des Krankenentgelts pers 31.10.2020?
Vielen Dank
folgender Sachverhalt
Dienstgeberkündigung übergeben per 12.10.20 - arbeitsrechtlicher Austritt per 31.10.2020
Krankmeldung des Arbeiters per 13.10.2020
keine Ausleistungspflicht des Krankenentgelt, da die Kündigung noch vor dem Krankenstand ausgesprochen wurde
also Ende Krankenentgelt 31.10.2020 - Meldung ÖGK Krankenentgelt vom 13.10. bis 31.10.
jetzt hat der Arbeiter noch Urlaubsersatzleistung vom 01.11. 2020 bis zum 17.11.2020
ändert dies etwas bezüglich dem Ende des Krankenentgelts pers 31.10.2020?
Vielen Dank