23.12.2020, 15:10
Liebe K&K,
wer es noch nicht in der Findok entdeckt hat: https://findok.bmf.gv.at/findok/resource...04.1.1.pdf
Schön finde ich die neue Klarstellung in Rz 96: „Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden.!“
wer es noch nicht in der Findok entdeckt hat: https://findok.bmf.gv.at/findok/resource...04.1.1.pdf
Schön finde ich die neue Klarstellung in Rz 96: „Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden.!“