31.12.2020, 17:09
In einem Werkvertrag sollen neben des Honorars eine Vergütung von projektbezogenen Auslagenersätzen wie Reise- und Nächtigungskosten (mit Vorlage der Originalbelege) vereinbart werden.
Steht dies einem WV entgegen? Muss dabei mit einer kritischen Betrachtung der Prüforgane gerechnet werden, die dadurch ein DV unterstellen wollen?
Der Auftragnehmer war bisher als unternehmensrechtlicher GF im Firmenbuch eingetragen und scheidet aus. Seine bisherige Vergütung erfolgte pauschal über die Schweiz. Dh., er wurde in AT nicht als DN erfasst.
Dieser Werkvertrag ist einer von mehreren, die er mit auch mit anderen Unternehmen abschließt.
Steht dies einem WV entgegen? Muss dabei mit einer kritischen Betrachtung der Prüforgane gerechnet werden, die dadurch ein DV unterstellen wollen?
Der Auftragnehmer war bisher als unternehmensrechtlicher GF im Firmenbuch eingetragen und scheidet aus. Seine bisherige Vergütung erfolgte pauschal über die Schweiz. Dh., er wurde in AT nicht als DN erfasst.
Dieser Werkvertrag ist einer von mehreren, die er mit auch mit anderen Unternehmen abschließt.