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Risikofreistellung für werdende Mütter: interessante Einträge im BMAFJ-FAQ sowie ein
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Risikofreistellung für werdende Mütter: interessante Einträge im BMAFJ-FAQ sowie ein interessanter Aspekt im Erstattungsantrag

Zur neuen Covid-19-Risikofreistellung betreffend werdende Mütter gibt es ein Frage-Antworten-Protokoll des BMAFJ.
Interessant dabei ist vor allem die Feststellung, dass man die Regelung des neuen § 3a MSchG NICHT als absolutes Beschäftigungsverbot sieht, sondern als "Anspruch" der jeweiligen werdenden Mutter.
Es ist auch keine Verwaltungsstrafe bei Verletzung dieser Bestimmung vorgesehen.
Hier kommen Sie zum Frage-Antworten-Protokoll der ÖGK:
Die Feststellung, wonach werdende Mütter ab 1.4.2021 aus der Dienstfreistellung zum Dienst zurückkehren müssen, ist nicht mehr aktuell und ist in der letztgültigen Gesetzesfassung so nicht anzutreffen.
Interessant ist aber die Tatsache, dass die ÖGK auch eine teilweise Dienstfreistellung (also eines Teils der Arbeitszeit) "zulässt", was man dem Antragsformular entnehmen kann:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.741495&version=1608714762
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