19.02.2021, 11:40
Hallo,
beim KV Rauchfangkehrer ist die Schmutzzulage ein fixer Monatsbetrag, der auch beim UR und WR bezahlt wird.
Somit stellt sich für mich die Frage, ob ich die monatliche Schmutzzulage auch bei der AUVA Meldung als Entgeltsbestandteil ansetzen darf?
(die Schmutzzulage wird pro Jahr 11 mal frei abgerechnet und 1 mal pflichtig)
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
beim KV Rauchfangkehrer ist die Schmutzzulage ein fixer Monatsbetrag, der auch beim UR und WR bezahlt wird.
Somit stellt sich für mich die Frage, ob ich die monatliche Schmutzzulage auch bei der AUVA Meldung als Entgeltsbestandteil ansetzen darf?
(die Schmutzzulage wird pro Jahr 11 mal frei abgerechnet und 1 mal pflichtig)
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?