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Steuerlich überwiegend nicht abzugsfähige Ausgaben beim PKW
#1
Hallo liebe Kollegen,

ich berechne momentan die Ausgaben, die bei einem Elektro-PKW mit einem Neupreis von 92.500 € anfallen und finde leider keine eindeutige Auslegung zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung.

Umsatzsteuer ist klar - überwiegend nicht abzugsfähig also kein Vorsteuerabzug.
Aber wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?
Die Luxustangente liegt bei 131 %, steuerlich angemessen sind 43%.
Darf ich 43% der wertabhängigen Ausgaben steuerlich geltend machen oder gar nichts? Die Einkommensteuerrichtlinien sagen "Die Kürzung hat mit dem Prozentsatz zu erfolgen, um den die Anschaffungskosten die Angemessenheitsgrenze übersteigen"

Doch das würde in dem Fall eine Kürzung von über 100% bedeuten, was auch wieder nicht sein kann. Hat jemand Erfahrungen bei dem Thema und kann mir weiterhelfen? Der § 20 EStG ist auch nicht wirklich eindeutig, aber ich würde ihn so deuten, dass nur der übersteigende Teil nicht abzugsfähig ist.

Vielen Dank!
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