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Folgeprovisionen als „gefährlicher“ Zuverdienst während Kinderbetreuungsgeldzeitraume
#1
Folgeprovisionen als „gefährlicher“ Zuverdienst während Kinderbetreuungsgeldzeitraumes
 
OGH 10 ObS 31/20m vom 28. Juli 2020
 
§ 8 Abs. 1 Z 1 KBGG
 
Die Entscheidung des OGH:
 
1.   Erhält eine Arbeitnehmerin, die in einer Versicherungsanstalt tätig ist, während der Dauer ihrer Mutterschaftskarenz Provisionen weiterbezahlt, die aus Versicherungsabschlüssen aus der Zeit vor der Karenz stammen (auf Basis, so können diese Provisionszahlungen „schädlich“ für das parallel bezogene Kinderbetreuungsgeld sein.
2.   Hier zählt nicht – anders, als dies zB bei Einkünften aus selbständiger Arbeit der Fall sein kann – der Zeitpunkt der Verrichtung der Arbeitsleistung, sondern der Zeitpunkt des Zuflusses.
3.   Fließt eine derartige laufende Provision (laufender Bezug) während des Anspruchszeitraumes (= Kalendermonate, in denen tatsächlich jeweils ganzmonatig das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird) der Arbeitnehmerin zu, so ist die jeweils gültige Zuverdienstgrenze zu beachten.
4.   Dass von den gewährten Provisionen kein Sozialversicherungsdienstnehmeranteil in Abzug gebracht wurde (Anmerkung: obwohl Folgeprovisionen an und für sich sv-pflichtig wären), ändert nichts daran, dass man hier die 30 %ige Pauschale hinzurechnen muss, bevor man den Vergleich mit der Zuverdienstgrenze vornimmt.
5.   Überschreitet der so umgerechnete Betrag (hochgerechnet aufs Kalenderjahr) die gültige Zuverdienstgrenze, so muss das empfangene Kinderbetreuungsgeld (zumindest teilweise, wenn die Einschleifregelung zur Anwendung gelangt), zurückbezahlt werden.
 
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