25.03.2021, 16:52
Der im Juni 2020 ins Leben gerufene Neustartbonus wurde schon mehrfach verändert.
Konkret geht es hier um eine Zuzahlung des AMS an den bzw. die Arbeitnehmer/in parallel zum Entgelt aus dem neu begründeten vollversicherten Arbeitsverhältnis, das aber zumeist geringer entlohnt ist als jenes Dienstverhältnis, das man davor hatte.
Eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber (also ein Wiedereintritt) ist für diesen Bonus unschädlich, wenn zwischen dem Austritt und dem Wiedereintritt ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen liegt. Diese Toleranz wurde nun bis 30. Juni 2021 verlängert. Danach könnte die Frist wieder auf die ursprünglichen drei Monate anwachsen.
Konkret geht es hier um eine Zuzahlung des AMS an den bzw. die Arbeitnehmer/in parallel zum Entgelt aus dem neu begründeten vollversicherten Arbeitsverhältnis, das aber zumeist geringer entlohnt ist als jenes Dienstverhältnis, das man davor hatte.
Eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber (also ein Wiedereintritt) ist für diesen Bonus unschädlich, wenn zwischen dem Austritt und dem Wiedereintritt ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen liegt. Diese Toleranz wurde nun bis 30. Juni 2021 verlängert. Danach könnte die Frist wieder auf die ursprünglichen drei Monate anwachsen.