07.04.2021, 20:32
Unter Druck zur Auflösungsvereinbarung – Entlassungsgrund muss vorliegen
OGH 8 ObA 2/21h vom 23. Februar 2021
§ 870 ABGB
Die Entscheidung des OGH:
1. Schließt der Arbeitnehmer unter dem Eindruck der Ankündigung des Arbeitgebers, ihn zu entlassen, eine Auflösungsvereinbarung, so kommt es darauf an, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Androhung der Entlassung plausible und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren.
2. Ist dies der Fall, dann kann sich der Arbeitnehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, es sei auf ihn ungerechtfertigter Druck ausgeübt worden.
3. Nahm eine Arbeitnehmerin heimlich Gespräche, die ihre Arbeitskollegen im Aufenthaltsraum führten, auf, ohne dass "Notwehr" vorlag, so war die Androhung der fristlosen Entlassung zur Erreichung einer Auflösungsvereinbarung gerechtfertigt.
OGH 8 ObA 2/21h vom 23. Februar 2021
§ 870 ABGB
Die Entscheidung des OGH:
1. Schließt der Arbeitnehmer unter dem Eindruck der Ankündigung des Arbeitgebers, ihn zu entlassen, eine Auflösungsvereinbarung, so kommt es darauf an, ob für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Androhung der Entlassung plausible und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren.
2. Ist dies der Fall, dann kann sich der Arbeitnehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, es sei auf ihn ungerechtfertigter Druck ausgeübt worden.
3. Nahm eine Arbeitnehmerin heimlich Gespräche, die ihre Arbeitskollegen im Aufenthaltsraum führten, auf, ohne dass "Notwehr" vorlag, so war die Androhung der fristlosen Entlassung zur Erreichung einer Auflösungsvereinbarung gerechtfertigt.