12.04.2021, 15:15
Vorlage für Jahreslohnzettel L 16 für das Kalenderjahr 2021
Nun ist auch die Vorlage für den Jahreslohnzettel L 16 für das Kalenderjahr 2021 da.
Zu dieser Vorlage gelangen Sie hier:
https://formulare.bmf.gv.at/service/form...21/L16.pdf
Neu dabei sind folgende vier Felder:
"Homeoffice-Tage" (knapp über der Kennzahl 210)
" Homeoffice-Pauschale" (§ 26 Z 9 lit. a) (auf der Seite 2, linke Spalte, letzte Zeile)
"Übernommene Kosten für Massenverkehrsmittel und Werkverkehr, Anzahl der Kalendermonate (auf der Seite 2, rechte Spalte, erste Zeile): praktisch war dieses Feld schon früher vorhanden, weil man hier die Kalendermonate eintragen müsste, in welchen ein abgabenfreier Werkverkehr eingerichtet war; nachdem das "Jobticket" ja ab 1.7.2021 auch für Kostenübernahmen gilt, soweit die Anschaffung durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ab dem 1.7.2021 erfolgte, wurde hier eine Ergänzung vorgenommen. Auch auf dem Lohnkonto ein entsprechender Vermerk zu erfolgen.
"Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b": hier wird jener Betrag eingetragen, der in Anwendung der seit 1.7.2021 möglichen Kostenübernahmeregelung bei der Jobticketregelung zur Auszahlung gelangt ist. Dieser Betrag ist übrigens auch auf dem Lohnkonto zu erfassen.
Nun ist auch die Vorlage für den Jahreslohnzettel L 16 für das Kalenderjahr 2021 da.
Zu dieser Vorlage gelangen Sie hier:
https://formulare.bmf.gv.at/service/form...21/L16.pdf
Neu dabei sind folgende vier Felder:
"Homeoffice-Tage" (knapp über der Kennzahl 210)
" Homeoffice-Pauschale" (§ 26 Z 9 lit. a) (auf der Seite 2, linke Spalte, letzte Zeile)
"Übernommene Kosten für Massenverkehrsmittel und Werkverkehr, Anzahl der Kalendermonate (auf der Seite 2, rechte Spalte, erste Zeile): praktisch war dieses Feld schon früher vorhanden, weil man hier die Kalendermonate eintragen müsste, in welchen ein abgabenfreier Werkverkehr eingerichtet war; nachdem das "Jobticket" ja ab 1.7.2021 auch für Kostenübernahmen gilt, soweit die Anschaffung durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ab dem 1.7.2021 erfolgte, wurde hier eine Ergänzung vorgenommen. Auch auf dem Lohnkonto ein entsprechender Vermerk zu erfolgen.
"Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b": hier wird jener Betrag eingetragen, der in Anwendung der seit 1.7.2021 möglichen Kostenübernahmeregelung bei der Jobticketregelung zur Auszahlung gelangt ist. Dieser Betrag ist übrigens auch auf dem Lohnkonto zu erfassen.