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Kurzarbeit Lehrling / Beendigung
#1
Liebe Forumteilnehmer,

bitte um Hilfe bei folgenden Fall: Betrieb befindet sich mit einem Teil der DN seit Phase 1 in Kurzarbeit. Die Phase 5 wurde bis 31.12.21 bewilligt.

Ein Lehrling (auch seit Beginn in KUA) ist nun seit 01.06.21 im Angestellten-DV. Wann kann frühestens das DV aufgelöst werden? Der Lehrling soll bis 31.12.21 in KUA bleiben.

Folgender Ansatz:
- Ende Behaltepflicht Lehrling 31.10.21 (KV Handel 5 Monate Behaltepflicht)
- Behaltefplicht nach KUA bis 31.01.22
- Kündigungsmöglichkeit ab 01.02.22 -> Ende DV 31.03.22

Sehe ich das richtig?

Danke für eure Hilfe,
a.s
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#2
Das sieht gut aus.
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