20.11.2021, 19:03
Die nachstehenden Informationen sollten am 21.11.2021 auf der AMS-Homepage veröffentlicht werden:
Eine Einzelfallszustimmung wird es nur mehr für Unternehmen geben, die mehr als 50% Ausfall UND Kurzarbeit über den 31.12. 2021 hinaus beantragen. Für alle anderen wird das "vereinfachte Verfahren" gelten (automatische Freigabe nach 72h).
Das Beratungsverfahren für Betriebe, die in Phase 4 nicht in Kurzarbeit waren, wird ausgesetzt. Bis das von AMS-Seite programmiert ist, sollen „Neulinge“ im System "Beratungsverfahren ankreuzen".
Eine Einzelfallszustimmung wird es nur mehr für Unternehmen geben, die mehr als 50% Ausfall UND Kurzarbeit über den 31.12. 2021 hinaus beantragen. Für alle anderen wird das "vereinfachte Verfahren" gelten (automatische Freigabe nach 72h).
Das Beratungsverfahren für Betriebe, die in Phase 4 nicht in Kurzarbeit waren, wird ausgesetzt. Bis das von AMS-Seite programmiert ist, sollen „Neulinge“ im System "Beratungsverfahren ankreuzen".